- Nachvollziehbar
- Transparent
- Öffentlich
Sollzinsen bei Girokonten
Mit der Einführung der "Zinsgleitklausel" können Sie Ihren Sollzinssatz für Ihr Girokonto selbst nachvollziehen. Sie können anhand des öffentlich ersichtlichen Referenzzinssatzes "Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes" an jedem Quartalsultimo erkennen, wie sich der Sollzinssatz Ihres Girokontos zum 5. des Folgemonats ändert.
Den Referenzzinssatz finden Sie unter dem nachfolgend aufgeführten Link zur Bundesbank.